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Am 7. Januar 2025 hinterlegte das Königreich Saudi-Arabien das Protokoll zur Genfer Akte des Haager Abkommens und wurde damit der 76. Vertragsstaat der Genfer Akte und das 82. Mitglied der Haager Union. Die Genfer Akte wird am 7. April 2025 in Saudi-Arabien in Kraft treten. In der der Beitrittsurkunde beigefügten Erklärung heißt es:
- Das saudi-arabische Gesetz sieht keine Verschiebung der Veröffentlichung von Industriedesigns vor
- Eine internationale Anmeldung kann nur ein eigenständiges und einzigartiges Geschmacksmuster enthalten.
- Eine Änderung des Eigentümers einer im internationalen Register eingetragenen internationalen Registrierung wird in Saudi-Arabien erst dann wirksam, wenn die Saudi Authority for Intellectual Property (SAIP) eine Dokumentation erhalten hat, die die Änderung des Eigentümers belegt.
- Die maximale Schutzdauer für Geschmacksmuster beträgt nach saudi-arabischem Recht 15 Jahre.
- Es fällt die Standardgebühr für die sekundäre Benennung an
- Änderung der Frist für die Entscheidung über die Ablehnung der Gültigkeit internationaler Registrierungen von 6 Monaten auf 12 Monate
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