Vertrauliche Prüfung von Patentanmeldungen

Das Überprüfungsverfahren zur Vertraulichkeit von Patentanmeldungen bezieht sich auf ein Überprüfungsverfahren, das gemäß den einschlägigen Vorschriften durchgeführt werden muss, wenn der Antragsteller beabsichtigt, im Ausland ein Patent für eine im Land geschaffene Erfindung anzumelden, um festzustellen, ob die Patentanmeldung selbst die nationale Sicherheit betrifft oder Hauptinteressen. Aus Gründen der nationalen Sicherheit haben die meisten Länder der Welt entsprechende Vertraulichkeitsprüfungssysteme entwickelt. Patentanmelder müssen einen Antrag auf Vertraulichkeitsprüfung bei ihren eigenen Agenturen für die Verwaltung von geistigem Eigentum stellen, bevor sie Patentanmeldungen im Ausland einreichen. Bewerben Sie sich in einem fremden Land.

  • Russisches Patentvertraulichkeitsprüfungssystem: Artikel 1395 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation legt fest, dass ausländische Patente frühestens 6 Monate nach Einreichung der Anmeldung beim russischen Patentamt angemeldet werden dürfen. Diese Anforderung ergibt sich aus der Notwendigkeit, den Inhalt der Patentanmeldung auf Informationen zu prüfen, die ein Staatsgeheimnis darstellen. Antragsteller müssen außerdem sicherstellen, dass ihre Bewerbung nicht gegen die Vertraulichkeitsanforderungen und Exportbeschränkungen verstößt, die im Gesetz Nr. 21.07.1993 der Russischen Föderation über Eigentümer von Informationen festgelegt sind.

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