Spanisches Patentanmeldungsverfahren

专利 商标

Überblick über Spanien

Spanien, offiziell das Königreich Spanien, ist ein souveräner Mitgliedstaat der Europäischen Union. Es liegt auf der Iberischen Halbinsel im Südwesten Europas. Es wird im Osten und Süden vom Mittelmeer begrenzt, nur ein kleiner Teil grenzt im Norden und Nordosten an Gibraltar, Frankreich, Andorra und den GolfWeiterlesen

Überblick über Spanien

Spanien, offiziell das Königreich Spanien, ist ein souveräner Mitgliedstaat der Europäischen Union. Es liegt auf der Iberischen Halbinsel im Südwesten Europas. Es wird im Osten und Süden vom Mittelmeer begrenzt, nur ein kleiner Teil grenzt im Norden und Nordosten an Gibraltar, Frankreich, Andorra und den Golf von Biskaya und im Westen und Nordwesten an Portugal und den Atlantischen Ozean. Spanien ist eine konstitutionelle Monarchie mit einem demokratischen parlamentarischen System.

Spanisches Rechtssystem für geistiges Eigentum

  • "Markenrecht"
  • "Patentrecht"
  • „Designschutzgesetz für Halbleiterprodukte“
  • "Geschmacksmustergesetz"
  • "Änderungen des Patentrechts aufgrund der Änderung des Europäischen Parlaments und der EU-Richtlinie zum Schutz biotechnologischer Erfindungen"
  • Das Sortenschutzgesetz

Internationale Organisation/Abkommen

  • Pekinger Vertrag über audiovisuelle Darbietungen
  • Brüsseler Übereinkommen über das Senden von Programmsignalen für Satellitenübertragungen
  • Lissabon-Abkommen zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und ihrer internationalen Registrierung
  • Vertrag von Nairobi zum Schutz des Olympischen Emblems
  • Patentrechtsvertrag
  • WIPO-Urheberrechtsvertrag
  • Vertrag über Darbietungen und Tonträger der WIPO
  • Vertrag von Singapur über das Markenrecht
  • Markenrechtsvertrag
  • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Römisches Übereinkommen zum Schutz von ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern und Sendeunternehmen
  • Patentkooperationsvertrag
  • Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke des Patentverfahrens
  • Das Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation
  • Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern vor unbefugter Vervielfältigung ihrer Tonträger
  • Abkommen von Locarno zur Schaffung einer internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle
  • „Übereinkommen zur Gründung der Weltorganisation für geistiges Eigentum“
  • Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Zwecke der Eintragung von Marken
  • Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle
  • Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Madrider Abkommen zur Bekämpfung falscher oder irreführender Herkunftsangaben von Waren
  • Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
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Sprache des teilnehmers
Spanisch

申请流程 Application Process Flow

发明专利申请流程 Invention

Das muss der patentamt sein

Spanisches Nationales Register für gewerbliches Eigentum

Englisch: Spanisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: OEPM

Website: www.oepm.es

Spanische Erfindungspatentrecherche: Oficina Española de Patentes y Marcas (oepm.es)

Einreichungssprache: Spanisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre spanische Übersetzung
  3. Certificate of Microbiological Survival und seine spanische Übersetzung
  4. Prioritätsbeleg
  5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  7. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die spanische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre spanische Übersetzung
  6. Certificate of Microbiological Survival und seine spanische Übersetzung
  7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

20 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.

OEPM führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss den Antrag auf Recherche zum Stand der Technik gleichzeitig mit der Anmeldung einreichen und den Antrag auf Sachprüfung innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung des Recherchenberichts zum Stand der Technik einreichen. Wird die Prüfungsgebühr gleichzeitig mit der Anmeldung entrichtet, kann der Prüfungsfortschritt beschleunigt werden.

Die Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag gilt in folgenden Fällen:

  • Werbung durch Präsentation einer Erfindung auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellung
  • Böswillige Offenlegung durch Dritte

1,5-3,5 Jahre

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Ab dem dritten Jahr ab Antragstellung ist sie jährlich zu entrichten. Der Antragsteller hat die fällige Jahresgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der Zulassung zu entrichten. Das Fälligkeitsdatum der Jahresgebühr ist der letzte Tag des Monats des Antragsdatums, und die Jahresgebühr kann noch innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Datums gezahlt werden, und es fällt keine Gebühr für verspätete Zahlung an. Es gibt zwei Fristen von 3 Monaten für verspätete Zahlung. Wenn Sie innerhalb der 3-monatigen Zahlungsfrist zahlen, müssen Sie eine zusätzliche Gebühr von 25 % zahlen, wenn Sie innerhalb der 6-monatigen Zahlungsfrist zahlen müssen eine zusätzliche Gebühr von 50 % für verspätete Zahlung zahlen.

Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

Ja

Ja. Der Anmelder kann vor Abschluss der Sachprüfung einen Antrag auf Änderung der Patentart von Erfindung auf Gebrauchsmuster stellen.

Das muss der patentamt sein

Spanisches Nationales Register für gewerbliches Eigentum

Englisch: Spanisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: OEPM

Website: www.oepm.es

Patentrecherche für spanische Gebrauchsmuster: Oficina Española de Patentes y Marcas (oepm.es)

Einreichungssprache: Spanisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Prioritätsbeleg
  2. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  3. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  4. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die spanische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
  4. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  5. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

10 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

OEPM führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Gebrauchsmuster durch, und der Kreativitätsstandard ist relativ niedrig. (Verbindungen können ab dem 1. April 2017 auch als Gebrauchsmuster angemeldet werden)

Die Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag gilt in folgenden Fällen:

  • Werbung durch Präsentation einer Erfindung auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellung
  • Böswillige Offenlegung durch Dritte

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Ab dem dritten Jahr ab Antragstellung ist sie jährlich zu entrichten. Der Antragsteller hat die fällige Jahresgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der Zulassung zu entrichten. Die Fälligkeit der Jahresgebühr ist der letzte Tag des Monats, in dem sich das Anmeldedatum oder das internationale Anmeldedatum befindet.Die Jahresgebühr kann noch innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit gezahlt werden, und es fällt keine Gebühr für verspätete Zahlung an. Es gibt zwei Fristen von 3 Monaten für verspätete Zahlung. Wenn Sie innerhalb der 3-monatigen Zahlungsfrist zahlen, müssen Sie eine zusätzliche Gebühr von 25 % zahlen, wenn Sie innerhalb der 6-monatigen Zahlungsfrist zahlen müssen eine zusätzliche Gebühr von 50 % für verspätete Zahlung zahlen.

12-14 Monate

Akzeptieren Sie vorrangige Wiederherstellungsgebühren aus Gründen der „gebotenen Sorgfalt“.

Ja. Der Anmelder kann beantragen, die Patentart von Gebrauchsmuster zu Erfindung zu ändern, bevor die Gebrauchsmusterpatentanmeldung erteilt wird.

Ja

Das muss der patentamt sein

Spanisches Nationales Register für gewerbliches Eigentum

Englisch: Spanisches Patent- und Markenamt, OEPM

Website: www.oepm.es

Spanische Geschmacksmusterrecherche: Oficina Española de Patentes y Marcas (oepm.es)

Einreichungssprache: Spanisch

Notwendige Dokumente:

  1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
  2. Eine kurze Beschreibung

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

  1. Prioritätsbeleg
  2. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  3. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

5 Jahre, 4-mal verlängerbar, bis zu 25 Jahre.

  • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

OEPM führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch und führt keine sachliche Prüfung auf Neuheit und Einzigartigkeit durch.

Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag. Der Designer legt Informationen über das Design auf einer offiziellen Ausstellung in Spanien oder einem Mitgliedsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft offen, die nicht an Neuheit verliert.

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum. Der nächste Verlängerungsantrag wird jeweils vor Ablauf der 5-Jahres-Periode gestellt, d. h. die Verlängerungsgebühr wird im 6., 11., 16. und 21. Jahr ab Antragsdatum entrichtet.

1-2 Monate

NEIN

Ja

Ja. In einer Designanmeldung können mehrere Designs enthalten sein.

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