Thailand Patentanmeldungsverfahren

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Überblick über Thailand

Thailand, offiziell bekannt als das Königreich Thailand und früher bekannt als Siam, liegt im Zentrum der Indochina-Halbinsel auf dem südostasiatischen Festland. Es wird von Myanmar und Laos im Norden, Laos und Kambodscha im Osten, dem Golf von Thailand und Malaysia im Süden und der Andamanensee und der südlWeiterlesen

Überblick über Thailand

Thailand, offiziell bekannt als das Königreich Thailand und früher bekannt als Siam, liegt im Zentrum der Indochina-Halbinsel auf dem südostasiatischen Festland. Es wird von Myanmar und Laos im Norden, Laos und Kambodscha im Osten, dem Golf von Thailand und Malaysia im Süden und der Andamanensee und der südlichsten Spitze von Myanmar im Westen begrenzt. Auf See grenzt Thailand an Vietnam am Golf von Thailand im Südosten und an Indien und Indonesien im Südwesten an der Andamanensee.

Thailands Rechtssystem für geistiges Eigentum

  • "Patentrecht"
  • "Markenrecht"
  • Urheberrechtsgesetz
  • „Geografische Angabenschutzgesetz“
  • „Gesetz zur Gestaltung integrierter Schaltungen“

Internationale Organisation/Abkommen

  • Patentkooperationsvertrag
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
  • „Übereinkommen zur Gründung der Weltorganisation für geistiges Eigentum“
  • Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
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Sprache des teilnehmers
Thailändisch

申请流程 Application Process Flow

发明专利申请流程 Invention

Das muss der patentamt sein

Amt für geistiges Eigentum des Handelsministeriums von Thailand

Englisch: Department of Intellectual Property, Abkürzung: DIP

Website: Startseite (ipthailand.go.th)

Suche nach Erfindungspatenten in Thailand: DIP (ipthailand.go.th)

  • Das Codierungsformat der Patentanmeldungsnummer in Thailand ist einfach und klar:
    • [2-stelliges Jahr AD] + [2-stelliger Patenttyp] + [6-stellige Seriennummer der Patentanmeldung]
      • Darunter die 2-stelligen Patentkategorien
      • 01: Zeigt Erfindungspatent an
      • 02: Weist auf Geschmacksmuster hin
      • 03: Zeigt ein kleines Patent an

Einreichungssprache: Thai

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Depotzertifikat für Mikroorganismen und seine thailändische Übersetzung
  3. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und thailändische Übersetzung
  4. Vollmacht
  5. Prioritätsbeleg
  6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
  9. Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung

    *Thailändische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die thailändische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Depotzertifikat für Mikroorganismen und seine thailändische Übersetzung
  6. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und thailändische Übersetzung
  7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  9. Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung

*Thailändische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

20 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

Das DIP führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch. Die formelle Prüfung dauert in der Regel 1-1,5 Jahre. Nach Abschluss der Vorprüfung wird die Patentanmeldung veröffentlicht und tritt in eine 90-tägige Einspruchsfrist ein. Der Antragsteller kann nur innerhalb von 5 Jahren nach Veröffentlichung des Antrags einen Sachprüfungsantrag stellen, und die Prüfungsergebnisse anderer Länder wie Japan, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und Europa müssen dem DIP zur Verfügung gestellt werden.

Wenn innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag das Wesentliche oder Einzelheiten der Erfindung böswillig offenbart oder vom Erfinder auf einer internationalen oder offiziellen Ausstellung ausgestellt werden, verliert die Erfindung nicht ihre Neuheit.

5-8 Jahre

  • Autorisierungsgebühr: Die offizielle Autorisierungsgebühr sollte innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Autorisierungsbescheids bezahlt werden.
  • Jahresgebühr: sollte gezahlt werden, nachdem das Patent in Thailand erteilt wurde. Wenn das Patent erteilt wurde, sollte die erste Jahresgebühr innerhalb von 60 Tagen nach Beginn des fünften Jahres der Gültigkeitsdauer des Patents bezahlt werden.

Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Sorgfalt“ akzeptiert.

NEIN

Ja. Patentanmelder können den Patenttyp von Erfindung auf Kleinpatent (Gebrauchsmuster) ändern, bevor die Patentanmeldung erteilt wird. Die umgewandelte Patentanmeldung hat das Anmeldedatum der ursprünglichen Patentanmeldung.

Das muss der patentamt sein

Amt für geistiges Eigentum des Handelsministeriums von Thailand

Englisch: Department of Intellectual Property, Abkürzung: DIP

Website: Startseite (ipthailand.go.th)

Suche nach Erfindungspatenten in Thailand: DIP (ipthailand.go.th)

  • Das Codierungsformat der Patentanmeldungsnummer in Thailand ist einfach und klar:
    • [2-stelliges Jahr AD] + [2-stelliger Patenttyp] + [6-stellige Seriennummer der Patentanmeldung]
      • Darunter die 2-stelligen Patentkategorien
      • 01: Zeigt Erfindungspatent an
      • 02: Weist auf Geschmacksmuster hin
      • 03: Zeigt ein kleines Patent an

Einreichungssprache: Thai

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg
  3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  5. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
  6. Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung

    *Thailändische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die thailändische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  5. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  6. Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung

*Thailändische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

Die anfängliche Schutzdauer beträgt 6 Jahre und kann zweimal bis zu einer Höchstdauer von 10 Jahren verlängert werden.

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

DIP führt nur eine formelle Prüfung für Gebrauchsmuster durch, und die Dokumente können genehmigt werden, wenn sie die formalen Prüfungsstandards erfüllen. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung oder Bewertung der Beständigkeit von Gebrauchsmusteransprüchen erforderlich, kann der Anmelder innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Zulassung einen Antrag auf Sachprüfung stellen.

Wenn innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag das Wesentliche oder Einzelheiten der Erfindung böswillig offenbart oder vom Erfinder auf einer internationalen oder offiziellen Ausstellung ausgestellt werden, verliert die Erfindung nicht ihre Neuheit.

  • Autorisierungsgebühr: Keine
  • Jahresgebühr: Die erste Jahresgebühr ist vom Antragsteller zu Beginn des 5. Jahres ab Antragsdatum zu entrichten, bei Zulassung zu Beginn des 5. Jahres innerhalb von 60 Tagen ab Zulassungsdatum. Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb von 120 Tagen nach Fälligkeit bezahlt werden. Der Jahresbeitrag kann für mehrere Jahre auf einmal gezahlt werden.

8 Monate

Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

Ja. Ein Patentanmelder kann die Patentart von einem kleinen Patent (Gebrauchsmuster) in eine Erfindung umwandeln, bevor die Patentanmeldung erteilt wird. Die umgewandelte Patentanmeldung hat das Anmeldedatum der ursprünglichen Patentanmeldung.

NEIN

Das muss der patentamt sein

Amt für geistiges Eigentum des Handelsministeriums von Thailand

Englisch: Department of Intellectual Property, Abkürzung: DIP

Website: Startseite (ipthailand.go.th)

Suche nach Erfindungspatenten in Thailand: DIP (ipthailand.go.th)

  • Das Codierungsformat der Patentanmeldungsnummer in Thailand ist einfach und klar:
    • [2-stelliges Jahr AD] + [2-stelliger Patenttyp] + [6-stellige Seriennummer der Patentanmeldung]
      • Darunter die 2-stelligen Patentkategorien
      • 01: Zeigt Erfindungspatent an
      • 02: Weist auf Geschmacksmuster hin
      • 03: Zeigt ein kleines Patent an

Einreichungssprache: Thai

Notwendige Dokumente:

  1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
  2. Eine kurze Beschreibung

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg
  3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  5. Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung

    *Thailändische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

10 Jahre

Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

DIP führt eine sachliche Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch und prüft nur, ob die Voraussetzungen der Neuheit und gewerblichen Anwendbarkeit erfüllt sind.

unzutreffend. Designs, die vor der Anmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, sind nicht anmeldefähig.

  • Autorisierungsgebühr: Keine
  • Jahresgebühr: Die erste Jahresgebühr ist vom Antragsteller zu Beginn des 5. Jahres ab Antragsdatum zu entrichten, bei Zulassung zu Beginn des 5. Jahres innerhalb von 60 Tagen ab Zulassungsdatum. Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb von 120 Tagen nach Fälligkeit bezahlt werden. Der Jahresbeitrag kann für mehrere Jahre auf einmal gezahlt werden.

6 Monate

NEIN

NEIN

NEIN.

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