Italienisches Patentanmeldungsverfahren

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Fakten über Italien

Italien, offiziell die Italienische Republik, ist eine einheitliche parlamentarische Republik in Südeuropa. Es grenzt im Norden entlang der Alpen an Frankreich, die Schweiz, Österreich und Slowenien. Das Staatsgebiet Italiens umfasst eine Fläche von 301.338 Quadratkilometern und ist von einem gemäßigten MonsunklWeiterlesen

Fakten über Italien

Italien, offiziell die Italienische Republik, ist eine einheitliche parlamentarische Republik in Südeuropa. Es grenzt im Norden entlang der Alpen an Frankreich, die Schweiz, Österreich und Slowenien. Das Staatsgebiet Italiens umfasst eine Fläche von 301.338 Quadratkilometern und ist von einem gemäßigten Monsunklima geprägt. Die Hauptstadt von Italien ist Rom. Italien ist administrativ in 20 Regionen gegliedert, von denen 5 autonome Regionen sind und ein gewisses Maß an regionaler Selbstbestimmung genießen. Das Land ist weiter in 96 Provinzen und 7960 Gemeinden unterteilt.

Italienisches Rechtssystem für geistiges Eigentum

  • „Gewerblicher Rechtsschutz“

Internationale Organisation/Abkommen

  • Markenrechtsvertrag
  • Vertrag von Singapur über das Markenrecht
  • WIPO-Urheberrechtsvertrag
  • Vertrag über Darbietungen und Tonträger der WIPO
  • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle
  • Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke des Patentverfahrens
  • Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT)
  • Das Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation
  • „Übereinkommen zur Gründung der Weltorganisation für geistiges Eigentum“
  • Abkommen von Locarno zur Schaffung einer internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle
  • Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Zwecke der Eintragung von Marken
  • Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
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Sprache des teilnehmers
Italienisch

申请流程 Application Process Flow

发明专利申请流程 Invention

Das muss der patentamt sein

Italienisches Patent- und Markenamt

Englisch: Italienisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: UIBM

Website: www.uibm.gov.it

  • Italien hat seit 1990 ein neues Nummerierungssystem für Patentanmeldungsnummern eingeführt und wird noch heute verwendet:
    • 【IT】+【4-stelliges Jahr AD】+【2-stellige italienische Vorwahl】+【5-stellige Seriennummer】
  • Wenn 4 Ziffern weniger als 5 Ziffern sind, werden 5 Ziffern mit Nullen aufgefüllt.

Einreichungssprache: Italienisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre italienische Übersetzung
  3. Zertifikat des mikrobiologischen Überlebens und seine italienische Übersetzung
  4. Vollmacht
  5. Prioritätsbeleg
  6. Italienische Übersetzung des Prioritätsbeglaubigungsdokuments (notariell beglaubigt)
  7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  9. Bescheinigung über die Zahlung der Anmeldegebühr
  10. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die italienische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre italienische Übersetzung
  6. Zertifikat des mikrobiologischen Überlebens und seine italienische Übersetzung
  7. Vollmacht
  8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  10. Bescheinigung über die Zahlung der Anmeldegebühr

20 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Wirksamwerden in der EU: 3 Monate ab Erteilung des europäischen Patents.
  • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

Die UIBM führt eine Sachprüfung für den Erstantrag durch und führt keine Sachprüfung für vorrangig eingereichte Anträge durch, die nicht zum ersten Mal eingereicht werden. Der Antragsteller kann eine Voraboffenbarung beantragen, damit der Beamte vorab in das eigentliche Prüfungsverfahren einsteigen kann. Der Anmelder entrichtet am Tag der Hinterlegung gleichzeitig die Amtsgebühr für die Anmeldegebühr und holt sich die entsprechende Amtsgebührenquittung, andernfalls gilt als Anmeldetag der Tag der Entrichtung der Gebühr; das Europäische Patentamt führt eine Vorabentscheidung durch art search und erstellt einen Recherchebericht und ein schriftliches Gutachten. Wenn der schriftliche Bescheid einen Einspruch enthält, wird die Antwort dem italienischen Patentamt zur Prüfung vorgelegt.

Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden.

  • Veröffentlichung auf offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellungen
  • Böswillige Offenlegung durch Dritte

2 Jahre

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: ab dem 5. Jahr ab dem Anmeldetag jährlich zahlbar, falls die Jahresgebühr während der Prüfung der Anmeldung fällig wird, sollte sie innerhalb von 4 Monaten ab dem Datum der Zulassung entrichtet werden. Alle nachfolgenden Jahresgebühren sind bis zum letzten Tag des Monats, in den das Anmeldedatum fällt, im Voraus zu entrichten. Erklärt der Anmelder, der Öffentlichkeit eine nicht ausschließliche Lizenz zu erteilen, kann die Jahresgebühr für die Aufrechterhaltung des Patentrechts um 50 % ermäßigt werden; wird die Jahresgebühr nicht fristgerecht entrichtet, kann sie innerhalb von 6 Monaten entrichtet werden der Fälligkeit, und es wird eine Säumnisgebühr von 100,00 Euro entrichtet; die Jahresgebühr kann kumuliert entrichtet werden.

Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aufgrund „aller Sorgfalt“ akzeptiert.

Ja

Ja. UIBM kann vom Anmelder verlangen, den Patenttyp von Erfindung auf Gebrauchsmuster zu ändern.

Das muss der patentamt sein

Italienisches Patent- und Markenamt

Englisch: Italienisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: UIBM

Website: www.uibm.gov.it

  • Italien hat seit 1990 ein neues Nummerierungssystem für Patentanmeldungsnummern eingeführt und wird noch heute verwendet:
    • 【IT】+【4-stelliges Jahr AD】+【2-stellige italienische Vorwahl】+【5-stellige Seriennummer】
  • Wenn 4 Ziffern weniger als 5 Ziffern sind, werden 5 Ziffern mit Nullen aufgefüllt.

Einreichungssprache: Italienisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg
  3. Italienische Übersetzung des Prioritätsbeglaubigungsdokuments (notariell beglaubigt)
  4. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  5. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  6. Bescheinigung über die Zahlung der Anmeldegebühr
  7. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die italienische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Vollmacht
  5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  7. Bescheinigung über die Zahlung der Anmeldegebühr

10 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

Die UIBM führt eine formelle Prüfung nur für Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Am Tag der Einreichung muss gleichzeitig die Amtsgebühr für die Anmeldegebühr entrichtet und die Amtsgebührenquittung eingeholt werden, andernfalls gilt das Anmeldedatum als Datum der Gebührenzahlung. Italienische Gebrauchsmuster schützen keine Verfahren oder chemischen Produkte.

Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden.

  • Veröffentlichung auf offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellungen
  • Böswillige Offenlegung durch Dritte

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Nach Ablauf der ersten 5-jährigen Schutzfrist ist die Jahresgebühr für die zweite 5-jährige Schutzfrist zu entrichten, bei Überfälligkeit der Jahresgebühr innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Säumnisfrist und gleichzeitig ist eine Verspätungsgebühr von 100,00 Euro zu entrichten.

1,5 Jahre

Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aufgrund „aller Sorgfalt“ akzeptiert.

NEIN

Ja

Das muss der patentamt sein

Italienisches Patent- und Markenamt

Englisch: Italienisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: UIBM

Website: www.uibm.gov.it

  • Italien hat seit 1990 ein neues Nummerierungssystem für Patentanmeldungsnummern eingeführt und wird noch heute verwendet:
    • 【IT】+【4-stelliges Jahr AD】+【2-stellige italienische Vorwahl】+【5-stellige Seriennummer】
  • Wenn 4 Ziffern weniger als 5 Ziffern sind, werden 5 Ziffern mit Nullen aufgefüllt.

Einreichungssprache: Italienisch

Notwendige Dokumente:

  1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
  2. Eine kurze Beschreibung

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg
  3. Italienische Übersetzung des Prioritätsbeglaubigungsdokuments (notariell beglaubigt)
  4. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  5. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

25 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

UIBM führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch und prüft nicht die Neuheit und Einzigartigkeit.

12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Bezahlen Sie die Verlängerungsgebühr für die nächste 5-jährige Schutzperiode vor Ablauf jeder 5-jährigen Schutzperiode, d. h. die Jahresgebühren für das 6., 11., 16. und 21. Jahr.

6-8 Monate

NEIN

Ja

Ja

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