Norwegen Patentanmeldungsverfahren

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Überblick über Norwegen

Norwegen, offiziell das Königreich Norwegen, ist eine einheitliche konstitutionelle Monarchie in Skandinavien. Norwegen hat eine Gesamtfläche von 385.252 Quadratkilometern (148.747 Quadratfuß) und eine Bevölkerung von etwa fünf Millionen Menschen. Es ist das am zweitdünnsten besiedelte Land in Europa. Es teiWeiterlesen

Überblick über Norwegen

Norwegen, offiziell das Königreich Norwegen, ist eine einheitliche konstitutionelle Monarchie in Skandinavien. Norwegen hat eine Gesamtfläche von 385.252 Quadratkilometern (148.747 Quadratfuß) und eine Bevölkerung von etwa fünf Millionen Menschen. Es ist das am zweitdünnsten besiedelte Land in Europa. Es teilt eine lange Grenze mit Schweden, grenzt im Nordosten an Finnland und Russland und liegt Dänemark über die Skagerrak-Straße gegenüber. Es teilt Seegrenzen mit Russland in der Barentssee, mit Grönland, den Färöern und Island in der Norwegischen See und mit Schweden und dem Vereinigten Königreich in der Nordsee. Oslo ist die Hauptstadt und die größte Stadt mit der größten Bevölkerung und fast einer Million Einwohnern.

Norwegisches Rechtssystem für geistiges Eigentum

  • "Markenrecht"
  • "Geschmacksmustergesetz"
  • „Sortengesetz“
  • "Patentrecht"
  • Urheberrechtsgesetz
  • Arbeitnehmererfindungsschutzgesetz
  • Das Gesetz über das Amt für gewerbliches Eigentum

Internationale Organisation/Abkommen

  • Wiener Abkommen zur Festlegung einer internationalen Klassifikation der Bildelemente von Marken
  • Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle
  • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke des Patentverfahrens
  • Patentkooperationsvertrag
  • Europäisches Patentübereinkommen
  • Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern vor unbefugter Vervielfältigung ihrer Tonträger
  • Römisches Übereinkommen zum Schutz von ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern und Sendeunternehmen
  • Das Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation
  • „Übereinkommen zur Gründung der Weltorganisation für geistiges Eigentum“
  • Locarno-Abkommen zur Einrichtung einer internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle
  • Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Zwecke der Eintragung von Marken
  • Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
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Sprache des teilnehmers
norwegisch
Englisch

申请流程 Application Process Flow

发明专利申请流程 Invention

Das muss der patentamt sein

Norwegisches Amt für geistiges Eigentum

Englisch: Norwegisches Amt für gewerbliches Eigentum, Abkürzung: NIPO

Website: Patentierbarkeit (patentstyret.no)

Norwegische Erfindungspatentrecherche: Søk på varemerke, patent & design i Norge | Patentstyret

Einreichungssprache: Norwegisch/Englisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  3. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  4. Vollmacht
  5. Prioritätsbeleg/DAS
  6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    *Wenn auf Englisch eingereicht, ist vor der Autorisierung eine norwegische Übersetzung der Ansprüche erforderlich

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die norwegische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  6. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  7. Vollmacht
  8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

20 Jahre

  • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Wirksamwerden in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des europäischen Patents.

Das NIPO führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch ohne gesonderten Antrag des Bewerbers. Der Anmelder muss die Anmeldegebühr gleichzeitig mit der Einreichung entrichten oder innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Anmeldung vom norwegischen Patentamt die Zahlungsmitteilung über die Anmeldegebühr erhalten und die Anmeldegebühr innerhalb von 4 Wochen ab dem Datum der Anmeldung entrichten Datum der Veröffentlichung Innerhalb von 7 Monaten erhält der Anmelder den ersten vom NIPO herausgegebenen Recherchenbericht/Prüfungsurteil zur Patentierbarkeit und muss vor dem Antworttermin antworten. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, wird die Bewerbung zurückgestellt. Wird der OA innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf der Frist beantwortet, wird der Antrag dennoch wieder aufgenommen. Die Patentanmeldung wird genehmigt, wenn die Genehmigungsbedingungen erfüllt sind.

Wenn der Anmelder oder sein ursprünglicher Rechtsinhaber die Informationen über die Erfindung in einer vom Bureau International des Expositions (BIE) anerkannten internationalen Ausstellung offenbart, genießt er eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

2,8-3 Jahre

  • Zulassungsgebühr: Die Zulassungsgebühr ist vom Antragsteller innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten, bei Überfälligkeit kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 4 Monaten aufgeschoben werden, gleichzeitig ist eine Säumnisgebühr zu entrichten.
  • Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum. Die Jahresgebühr ist innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu entrichten. Die Frist ist der letzte Tag des Monats, in den das Bewerbungsdatum fällt. Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann die Zahlung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 700,00 NOK erhoben.

Akzeptieren Sie vorrangige Wiederherstellungsgebühren aus "unbeabsichtigten" Gründen.

Ja

NEIN

Das muss der patentamt sein

Norwegisches Amt für geistiges Eigentum

Englisch: Norwegisches Amt für gewerbliches Eigentum, Abkürzung: NIPO

Website: Patentierbarkeit (patentstyret.no)

Geschmacksmusterrecherche in Norwegen: Søk på varemerke, patent & design i Norge | Patentstyret

Einreichungssprache: Englisch/Norwegisch

Notwendige Dokumente:

  1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
  2. Eine kurze Beschreibung

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg
  3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre, die 4 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre.

  • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

NOIP führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Der Anmelder kann auch eine ergänzende Prüfung zur Beurteilung der Patentierbarkeit des Geschmacksmusters beantragen.

Die Offenlegung von Geschmacksmusterinformationen durch den Urheber oder eine Person, die Informationen direkt oder indirekt vom Urheber erhalten hat, beeinträchtigt die Neuheit des Geschmacksmusters nicht, wenn die norwegische Anmeldung innerhalb von 12 Monaten nach der Offenlegung eingereicht wird.

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich ab dem ersten Jahr ab dem Antragsdatum gezahlt. Die jährliche Wartungsgebühr für die zweite 5-Jahres-Periode sollte innerhalb von 1 Jahr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des aktuellen Designs bezahlt werden. Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten gezahlt werden, und gleichzeitig sollte eine Verzugsgebühr von 700,00 NOK entrichtet werden.

2-3 Monate

NEIN

Ja

Ja. Für Designs, die zu derselben Kategorie gehören, können mehrere Designs in derselben Anmeldung eingereicht werden.

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