- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Nach Erteilung des Patents ist die Jahresgebühr ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag jährlich zu entrichten.Die Jahresgebühr kann aufgeschoben und spätestens 6 Monate nach Ablaufdatum entrichtet werden, jedoch a 50 % Verzugszinsen sind gleichzeitig zu entrichten.
- Merkmale des niederländischen Anmeldeverfahrens für Geschmacksmuster
- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in den Niederlanden?
- Wie lange dauert die Zulassung eines Geschmacksmusters in den Niederlanden?
- Wie lange ist die Schutzdauer der niederländischen Erfindungspatentanmeldung
- Ob die niederländische Geschmacksmusteranmeldung DAS sein kann
- Niederländische Patentanmeldungsautorisierung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Ob die niederländische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Kann das Prioritätsrecht der niederländischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Wer ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen in den Niederlanden?
- Was sind die Anforderungen für die niederländischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?