- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Autorisierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zahlungsbescheids für die Autorisierung.
- Jahresgebühr: Ab dem 3. Jahr nach dem Anmeldetag ist die Jahresgebühr jährlich zu entrichten Für die in die nationale Phase der Türkei eintretende PCT-Anmeldung ist die Aufrechterhaltungsgebühr vor der Zulassung zu entrichten. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 125 % fällig.
10-12 Monate
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre ab dem Anmeldetag, die durch Erneuerung alle 5 Jahre auf bis zu 25 Jahre verlängert werden kann.
Ja
- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Autorisierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zahlungsbescheids für die Autorisierung.
- Jahresgebühr: Ab dem 3. Jahr nach dem Anmeldetag ist die Jahresgebühr jährlich zu entrichten Für die in die nationale Phase der Türkei eintretende PCT-Anmeldung ist die Aufrechterhaltungsgebühr vor der Zulassung zu entrichten. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 125 % fällig.
Einreichungssprache: Türkisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die türkische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr
TURKPATENT führt nur formale Prüfungen und Recherchen zum Stand der Technik für Gebrauchsmusteranmeldungen durch und schützt keine Verfahren oder chemischen Produkte. Die Recherche dient nur der Neuheit und der gewerblichen Anwendbarkeit, eine erfinderische Tätigkeit ist nicht erforderlich. Der Anmelder muss den Recherchenantrag zum Stand der Technik innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Annahmebescheids einreichen.
Ja
- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Autorisierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zahlungsbescheids für die Autorisierung.
- Jahresgebühr: Ab dem 3. Jahr nach dem Anmeldetag ist die Jahresgebühr jährlich zu entrichten Für die in die nationale Phase der Türkei eintretende PCT-Anmeldung ist die Aufrechterhaltungsgebühr vor der Zulassung zu entrichten. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 125 % fällig.
TURKPATENT führt nur eine formale Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch und kann zugelassen werden, wenn sie der Neuheit entspricht.
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre und kann 4 Mal verlängert werden, bis zu 25 Jahre.