- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Autorisierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zahlungsbescheids für die Autorisierung.
- Jahresgebühr: Ab dem 3. Jahr nach dem Anmeldetag ist die Jahresgebühr jährlich zu entrichten Für die in die nationale Phase der Türkei eintretende PCT-Anmeldung ist die Aufrechterhaltungsgebühr vor der Zulassung zu entrichten. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 125 % fällig.
2-3 Jahre
NEIN
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
Die Neuheit einer Erfindung wird nicht berührt, wenn sie innerhalb von 12 Monaten vor ihrem Patentanmeldungs- oder Prioritätsdatum offenbart wird:
- vom Erfinder offenbart;
- Offengelegt von der Annahmestelle für Patentanmeldungen,
- und diese Informationen sind enthalten in:
- Bei anderen Anmeldungen des Erfinders und Offenlegung der Anmeldung, wenn die zuständige Behörde die Anmeldung nicht offenlegen sollte;
- Bei Anträgen Dritter, die ohne Zustimmung des Erfinders Informationen direkt oder indirekt vom Erfinder erhalten haben;
- Offenlegung der Erfindung durch einen Dritten, der Informationen direkt oder indirekt vom Erfinder erhalten hat.
- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Autorisierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zahlungsbescheids für die Autorisierung.
- Jahresgebühr: Ab dem 3. Jahr nach dem Anmeldetag ist die Jahresgebühr jährlich zu entrichten Für die in die nationale Phase der Türkei eintretende PCT-Anmeldung ist die Aufrechterhaltungsgebühr vor der Zulassung zu entrichten. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 125 % fällig.
Türkisches Patent- und Markenamt
Englisch: Türkisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: TURKPATENT
Website: TÜRKPATENT (turkpatent.gov.tr)
Suche nach Patenten für türkische Gebrauchsmuster: Patent Araştırma (turkpatent.gov.tr)
Einreichungssprache: Türkisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr
20 Jahre