- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr kann einmal alle 5 Jahre gezahlt werden, und die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und gleichzeitig sollte eine Verzugsgebühr von 20 % gezahlt werden.
- Merkmale des finnischen Patentanmeldungsverfahrens für Gebrauchsmuster
- Anweisungen zur Autorisierung und Jahresgebühr der finnischen Erfindungspatentanmeldung
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der finnischen Erfindungspatentanmeldung?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland für DAS zugelassen?
- Merkmale des finnischen Anmeldeverfahrens für Geschmacksmuster
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland umwandelbar?
- Merkmale des Anmeldeverfahrens für Erfindungspatente in Finnland
- Können finnische Erfindungspatentanmeldungen typkonvertiert werden?
- Was sind die Anforderungen für die finnischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Finnland?