PRH führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatenten durch. In Finnland beginnt die Sachprüfung von Patentanmeldungen automatisch, ohne dass ein besonderer Antrag gestellt werden muss. Im Allgemeinen dauert es 8 Monate, bis PRH die erste Benachrichtigung über eine Amtshandlung ausstellt, und der Antragsteller muss innerhalb von 2-4 Monaten auf die Amtshandlung antworten. Eine Patentberechtigung kann erlangt werden, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
Finnisches Patentregister
Englisch: Finnisches Patent- und Registrierungsamt, Abkürzung: PRH
Website: PRH - Finnisches Patent- und Registrierungsamt
Patentrecherche für finnische Gebrauchsmuster: Kitinet - Patentti- ja rekisterihallitus (prh.fi)
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für das erste bis vierte Jahr ist in der Antragsgebühr enthalten, nach der Zulassung wird die Jahresgebühr ab dem fünften Jahr und einmal alle drei Jahre gezahlt. Sie ist am letzten Tag des Monats der Antragstellung zu entrichten.Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 50,00 Euro erhoben.
Ja
20 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
PRH führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatenten durch. In Finnland beginnt die Sachprüfung von Patentanmeldungen automatisch, ohne dass ein besonderer Antrag gestellt werden muss. Im Allgemeinen dauert es 8 Monate, bis PRH die erste Benachrichtigung über eine Amtshandlung ausstellt, und der Antragsteller muss innerhalb von 2-4 Monaten auf die Amtshandlung antworten. Eine Patentberechtigung kann erlangt werden, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
Erstschutz für 5 Jahre. Es kann 4 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, mit einem maximalen Schutz von 25 Jahren. Wenn das Design Teil eines komplexen Produkts ist und dazu dient, die Integrität des Produkts wiederherzustellen, ist es maximal 15 Jahre ab dem Anmeldetag gültig.
Einreichungssprache: Englisch/Finnisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg/DAS
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die finnische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.