- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
- Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag wird ab dem 3. Jahr (einschließlich des 1.-3. Jahresbeitrages) jährlich gezahlt, der überfällige Jahresbeitrag kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden und es wird eine Verzugsgebühr von 20 % erhoben gleichzeitig bezahlt.
- Anleitung zur Autorisierung von Geschmacksmustern und Jahresgebühr in Finnland
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Finnland?
- Neuheitsschonfrist für finnische Erfindungspatentanmeldungen
- Merkmale des finnischen Anmeldeverfahrens für Geschmacksmuster
- Ist eine finnische Industriedesign-Anmeldung für DAS zugelassen?
- Was sind die Anforderungen an die Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Finnland?
- Wie lange ist die Schutzdauer einer Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland?
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland wiederhergestellt werden?
- Wie lange ist die Schutzdauer des gewerblichen Musters in Finnland?
- Welche Anforderungen gelten für die Antragsunterlagen für Industriedesigns in Finnland?