- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
- Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag wird ab dem 3. Jahr (einschließlich des 1.-3. Jahresbeitrages) jährlich gezahlt, der überfällige Jahresbeitrag kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden und es wird eine Verzugsgebühr von 20 % erhoben gleichzeitig bezahlt.
- Welche Anforderungen gelten für die Antragsunterlagen für Industriedesigns in Finnland?
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der finnischen Erfindungspatentanmeldung?
- Ist eine finnische Industriedesign-Anmeldung für DAS zugelassen?
- Kann das Prioritätsrecht einer finnischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland für DAS zugelassen?
- Ist eine finnische Erfindungspatentanmeldung für DAS geeignet?
- Was sind die Anforderungen für die finnischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland umwandelbar?
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland wiederhergestellt werden?
- Welches ist die finnische Patentbehörde für Gebrauchsmusteranmeldungen?