- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
- Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag wird ab dem 3. Jahr (einschließlich des 1.-3. Jahresbeitrages) jährlich gezahlt, der überfällige Jahresbeitrag kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden und es wird eine Verzugsgebühr von 20 % erhoben gleichzeitig bezahlt.
- Anweisungen zur Autorisierung und Jahresgebühr der finnischen Erfindungspatentanmeldung
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der finnischen Erfindungspatentanmeldung?
- Wie lange ist die Schutzdauer des gewerblichen Musters in Finnland?
- Wie lange dauert es, ein gewerbliches Design in Finnland zu genehmigen?
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland wiederhergestellt werden?
- Was sind die Anforderungen für die finnischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Finnland?
- Kann das Prioritätsrecht einer finnischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland umwandelbar?
- Wie lange dauert es, bis eine finnische Erfindungspatentanmeldung erteilt wird?