In Polen gilt eine 6-monatige Neuheitsschonfrist, wenn die Offenlegung von einem Dritten in böser Absicht verursacht wurde. Zuvor gab es in der polnischen Gesetzgebung zum geistigen Eigentum keine Neuheitsschonfrist für Patentanmeldungen.
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- Ob die polnische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
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