Einreichungssprache: Französisch | |
Pfad der Pariser Konvention | |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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20 Jahre
10 Jahre
2-3 Jahre
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus unbeabsichtigten Gründen akzeptiert.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch, muss aber dennoch die Recherchengebühr innerhalb eines Monats nach dem Anmeldetag zahlen und eine Recherche durch das EPA durchführen, und das Recherchenergebnis hat keinen Einfluss auf das Autorisierungsergebnis.
Ja
- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller muss die Autorisierungsgebühr bezahlen, nachdem er den Autorisierungsbescheid erhalten hat.
- Jahresgebühr: Ab dem ersten Antragsjahr wird die Jahresgebühr jährlich gezahlt und die Jahresgebühr für das erste Jahr ist in der Antragsgebühr enthalten. Die Jahresgebühr für das zweite Jahr ist am Jahrestag der Patentanmeldung zu entrichten. Ist die Jahresgebühr überfällig, können Sie diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlen und gleichzeitig eine Säumnisgebühr entrichten.
Ja
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.