- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus unbeabsichtigten Gründen angenommen.
NEIN. (Vor dem 11.01.2020 eingereichte Gebrauchsmuster können in Erfindungen umgewandelt werden, sofern die technischen Vorbereitungen zur Veröffentlichung abgeschlossen sind (ca. 16 Monate ab Anmeldetag). Gleichzeitig müssen Recherchengebühren und Recherchenberichte eingereicht werden.)
Einreichungssprache: Französisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Deklaration kleiner Entitäten
- Erfinder Aussage
- Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung
Ja. Mehrere Geschmacksmuster können in eine französische Geschmacksmusteranmeldung aufgenommen werden, vorausgesetzt, dass die Geschmacksmuster derselben Klasse in der Internationalen Klassifikation von Geschmacksmustern angehören.
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
6-8 Monate
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt.Die Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 6 Monaten vor dem letzten Tag des Monats bezahlt werden, in dem die Registrierung abläuft.Die Nachfrist für die Säumnisgebühr beträgt 6 Monate, und die Säumnisgebühr gleichzeitig bezahlt werden müssen.
NEIN