Einreichungssprache: Französisch | |
Pfad der Pariser Konvention | |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Ja. Mehrere Geschmacksmuster können in eine französische Geschmacksmusteranmeldung aufgenommen werden, vorausgesetzt, dass die Geschmacksmuster derselben Klasse in der Internationalen Klassifikation von Geschmacksmustern angehören.
NEIN. (Vor dem 11.01.2020 eingereichte Gebrauchsmuster können in Erfindungen umgewandelt werden, sofern die technischen Vorbereitungen zur Veröffentlichung abgeschlossen sind (ca. 16 Monate ab Anmeldetag). Gleichzeitig müssen Recherchengebühren und Recherchenberichte eingereicht werden.)
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt.Die Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 6 Monaten vor dem letzten Tag des Monats bezahlt werden, in dem die Registrierung abläuft.Die Nachfrist für die Säumnisgebühr beträgt 6 Monate, und die Säumnisgebühr gleichzeitig bezahlt werden müssen.
Ja
25 Jahre
20 Jahre