Einreichungssprache: Portugiesisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Eine Sachprüfung kann nur beantragt werden, wenn der Antragsteller dies für erforderlich hält. Eine durch ein Patent geschützte Erfindung kann gleichzeitig oder nacheinander mit einem Gebrauchsmuster geschützt werden. Zu diesem Zweck haben Antragsteller maximal 1 Jahr Zeit, um Änderungen vorzunehmen.
NEIN
- Ja. Maximal 100 Geschmacksmuster können in eine portugiesische Geschmacksmusteranmeldung aufgenommen werden, sofern sie in der Internationalen Geschmacksmusterklassifikation derselben Klasse angehören.
Portugiesisches Nationales Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: Portugiesisches Institut für gewerbliches Eigentum, Abkürzung: INPI
URL: https://inpi.justica.gov.pt/
Patentrecherche für portugiesische Erfindungen: Pesquisa Online - Patentes (justica.gov.pt)
3 Monate
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Ja. Bevor der Anmelder eine endgültige Entscheidung erhalten hat, kann ein Antrag auf Änderung der Erfindungsart von einem Gebrauchsmuster in eine Erfindung gestellt werden.
Der Erstschutz beträgt 6 Jahre und kann zweimal bis auf maximal 10 Jahre verlängert werden.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.