- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Zulassung der europäischen Erfindung.
25 Jahre
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Eine Sachprüfung kann nur beantragt werden, wenn der Antragsteller dies für erforderlich hält. Eine durch ein Patent geschützte Erfindung kann gleichzeitig oder nacheinander mit einem Gebrauchsmuster geschützt werden. Zu diesem Zweck haben Antragsteller maximal 1 Jahr Zeit, um Änderungen vorzunehmen.
Das INPI führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.
Ja. Bevor der Anmelder die endgültige Entscheidung erhält, kann vorgeschlagen werden, die Art der Erfindung von Erfindung auf Gebrauchsmuster zu ändern.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Zulassung der europäischen Erfindung.
Der Erstschutz beträgt 6 Jahre und kann zweimal bis auf maximal 10 Jahre verlängert werden.
Wird die Offenbarung durch den Designer verursacht, beträgt die Neuheitsschonfrist 12 Monate ab dem Tag der Offenbarung.
NEIN
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ist verfügbar, wenn:
- Offenlegungen, die auf offiziell organisierten oder offiziell genehmigten internationalen Ausstellungen verursacht werden
- Offenlegung, die sich aus der Veröffentlichung aus Gründen ergibt, die mit dem Missbrauch des Erfinders oder seines Vorgängereigentümers zusammenhängen
- Ja. Maximal 100 Geschmacksmuster können in eine portugiesische Geschmacksmusteranmeldung aufgenommen werden, sofern sie in der Internationalen Geschmacksmusterklassifikation derselben Klasse angehören.