- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresbeitrag: Ab dem 5. Jahr ab Antragstellung wird er jährlich gezahlt. Die Anmeldegebühr beinhaltet Jahresgebühren für das erste und zweite Jahr. Es gibt keine Jahresgebühr für das dritte und vierte Jahr, aber der Antragsteller muss das INPI für die Verlängerung im dritten und vierten Jahr benachrichtigen. Alle weiteren Jahresgebühren sind innerhalb von sechs Monaten vor dem dem Antragsjahr entsprechenden Datum zu entrichten, überfällige Jahresgebühren können innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei 50 % der Jahresgebühr des laufenden Jahres zu entrichten sind als Mahngebühr.
- Neuheitsschonfrist für portugiesische Erfindungspatentanmeldung
- Merkmale des portugiesischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Ob eine portugiesische Industriedesignanmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Wie lange ist die PCT-Zeit für eine portugiesische Erfindungspatentanmeldung?
- Ist eine portugiesische Geschmacksmusteranmeldung für DAS zugelassen?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Portugal
- Wie lange dauert die Erteilung einer Gebrauchsmusteranmeldung in Portugal?
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der portugiesischen Erfindungspatentanmeldung?
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Portugal?
- Anweisungen zur Autorisierung von Geschmacksmustern in Portugal und Jahresgebühren