Der Erstschutz beträgt 5 Jahre, der alle 5 Jahre verlängert werden kann, bis maximal 25 Jahre.
Der Erstschutz beträgt 5 Jahre, der alle 5 Jahre verlängert werden kann, bis maximal 25 Jahre.
20 Jahre, Erfindungen von Arzneimitteln, Agrochemikalien und Pestiziden können eine maximale Patentlaufzeitverlängerung von 5 Jahren genießen.
ROSPATENT führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Nachdem ROSPATENT etwa 2 Monate lang eine formelle Prüfung durchgeführt hat, sollte der Antragsteller/jede Person innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Antragstellung einen Antrag auf Sachprüfung stellen, und diese Frist kann auf Antrag um 2 Monate verlängert werden. Der Antragsteller kann jedoch innerhalb von 12 Monaten einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen, vorbehaltlich der Zahlung einer Säumnisgebühr und des Nachweises besonderer Umstände. Dritte dürfen Vergleichsdokumente bereitstellen, die sich negativ auf die Patentierbarkeitsbewertung auswirken. Aktive Revisionsanträge können nur einmal gestellt werden.
ROSPATENT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch Der Anmelder sollte den Prüfungsantrag einreichen und die entsprechende Gebühr zusammen mit der neuen Anmeldung entrichten und versuchen, keine Farbwiedergaben einzureichen.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Registrierungsgebühr und die erste Jahresgebühr innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung zahlen.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum zu zahlen, die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und es muss gleichzeitig eine Verzugsgebühr von 50 % gezahlt werden Zeit.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Mehrere Designvarianten können in einer Anmeldung enthalten sein, wenn sich die Designs auf denselben Gegenstand beziehen und sich nur in geringfügigen Merkmalen unterscheiden oder als Warengruppe identifiziert werden können und ein einziges Designkonzept haben.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.