NEIN
Einreichungssprache: Spanisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Deklaration kleiner Entitäten
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Ja
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Jährliche Zahlung ab dem ersten Jahr ab dem Antragsdatum, und die erste Jahresgebühr sollte nach der Genehmigung gezahlt werden, und die nachfolgende Jahresgebühr kann einmal alle 3 Jahre gezahlt werden.
Das INPI führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Es gibt drei Möglichkeiten, eine Bewerbung beim INPI einzureichen: Online-Bewerbung, postalische und persönliche Einreichung einer schriftlichen Bewerbung beim INPI. Unabhängig davon, wie die Anmeldung eingereicht wird, ist das Anmeldedatum des Patents der Zeitpunkt, zu dem der Patentanmelder den vollständigen Patentantragstext an das INPI sendet. Die Patentanmeldung wird innerhalb von 18 Monaten ab dem Prioritätsdatum veröffentlicht, und es kann eine Gebühr gezahlt werden, um einen Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung zu stellen; ab dem Datum der Veröffentlichung kann jeder innerhalb der 60-tägigen Einspruchsfrist Stellungnahmen einreichen, wenn kein Einspruch vorliegt, spätestens ab Bewerbungsdatum Eintritt in die Sachprüfungsphase innerhalb von 18 Monaten. Die durchschnittliche Anzahl der Prüfungsgutachten für jede Patentanmeldung beträgt 3. Patente werden erteilt, wenn die Erfordernisse der Neuheit, Praktikabilität und Erfindungsgabe erfüllt sind.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.
Ja
NEIN
NEIN
Ja. Gehören mehrere Geschmacksmuster derselben Klasse der Locarno-Klassifikation an, dürfen maximal 20 Geschmacksmuster aufgenommen werden.