Die UIBM führt eine Sachprüfung für den Erstantrag durch und führt keine Sachprüfung für vorrangig eingereichte Anträge durch, die nicht zum ersten Mal eingereicht werden. Der Antragsteller kann eine Voraboffenbarung beantragen, damit der Beamte vorab in das eigentliche Prüfungsverfahren einsteigen kann. Der Anmelder entrichtet am Tag der Hinterlegung gleichzeitig die Amtsgebühr für die Anmeldegebühr und holt sich die entsprechende Amtsgebührenquittung, andernfalls gilt als Anmeldetag der Tag der Entrichtung der Gebühr; das Europäische Patentamt führt eine Vorabentscheidung durch art search und erstellt einen Recherchebericht und ein schriftliches Gutachten. Wenn der schriftliche Bescheid einen Einspruch enthält, wird die Antwort dem italienischen Patentamt zur Prüfung vorgelegt.
- Wie lange ist die Schutzdauer des gewerblichen Musters in Italien?
- Welches ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Italien?
- Neuheitsschonfrist für italienische Erfindungspatentanmeldung
- Welches ist die zuständige Behörde für italienische Erfindungspatentanmeldungen?
- Ob die italienische Erfindungspatentanmeldung typkonvertiert werden kann
- Merkmale des Anmeldeverfahrens für Geschmacksmuster in Italien
- Ob die italienische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Was sind die Anforderungen für die italienischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Wie lange dauert die Zulassung eines gewerblichen Musters in Italien?
- Italienische Geschmacksmusterzulassung und Anweisungen zur Jahresgebühr