Neuheitsschonfrist für italienische Erfindungspatentanmeldung

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Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden.

  • Veröffentlichung auf offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellungen
  • Böswillige Offenlegung durch Dritte

专利申请流程

  • Einreichungssprache: Italienisch

    Notwendige Dokumente:

    1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
    2. Eine kurze Beschreibung

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg
    3. Italienische Übersetzung des Prioritätsbeglaubigungsdokuments (notariell beglaubigt)
    4. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    5. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • UIBM führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch und prüft nicht Neuheit und Einzigartigkeit.

  • Italienisches Patent- und Markenamt

    Englisch: Italienisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: UIBM

    Website: www.uibm.gov.it

  • Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aufgrund „aller Sorgfalt“ akzeptiert.

  • Ja

  • Einreichungssprache: Italienisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre italienische Übersetzung
    3. Zertifikat des mikrobiologischen Überlebens und seine italienische Übersetzung
    4. Vollmacht
    5. Prioritätsbeleg
    6. Italienische Übersetzung des Prioritätsbeglaubigungsdokuments (notariell beglaubigt)
    7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    9. Bescheinigung über die Zahlung der Anmeldegebühr
    10. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die italienische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre italienische Übersetzung
    6. Zertifikat des mikrobiologischen Überlebens und seine italienische Übersetzung
    7. Vollmacht
    8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    10. Bescheinigung über die Zahlung der Anmeldegebühr
  • Ja

  • Ja

  • Die UIBM führt eine Sachprüfung für den Erstantrag durch und führt keine Sachprüfung für vorrangig eingereichte Anträge durch, die nicht zum ersten Mal eingereicht werden. Der Antragsteller kann eine Voraboffenbarung beantragen, damit der Beamte vorab in das eigentliche Prüfungsverfahren einsteigen kann. Der Anmelder entrichtet am Tag der Hinterlegung gleichzeitig die Amtsgebühr für die Anmeldegebühr und holt sich die entsprechende Amtsgebührenquittung, andernfalls gilt als Anmeldetag der Tag der Entrichtung der Gebühr; das Europäische Patentamt führt eine Vorabentscheidung durch art search und erstellt einen Recherchebericht und ein schriftliches Gutachten. Wenn der schriftliche Bescheid einen Einspruch enthält, wird die Antwort dem italienischen Patentamt zur Prüfung vorgelegt.

    • Lizenzgebühr: Keine.
    • Jahresgebühr: Bezahlen Sie die Verlängerungsgebühr für die nächste 5-jährige Schutzperiode vor Ablauf jeder 5-jährigen Schutzperiode, d. h. die Jahresgebühren für das 6., 11., 16. und 21. Jahr.