Malaysische Gesellschaft für geistiges Eigentum
Englisch: Intellectual Property Corporation of Malaysia, Abkürzung: MyIPO
Webseite: Start – Portal Rasmi Perbadanan Harta Intelek Malaysia (myipo.gov.my)
Gebrauchsmusterrecherche in Malaysia: Do it now (myipo.gov.my)
Ja. Eine Erfindungspatentanmeldung kann innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Prüfungsberichts einen Umwandlungsantrag stellen und die entsprechende Gebühr entrichten. Die umgewandelte Anmeldung hat dasselbe Anmeldedatum wie die ursprüngliche Anmeldung.
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Wiedereinsetzung in das Prioritätsrecht wegen "Unbeabsichtigung" akzeptiert.
MyIPO führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Für Patentanmeldungen im Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft muss der Anmelder innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Anmeldung einen Antrag auf eine sachliche Prüfung stellen. Der Antrag auf eine sachliche Prüfung muss innerhalb von 48 Monaten gestellt werden ab dem Anmeldetag. Bewerberinnen und Bewerber können zwischen der Standard-Sachprüfung oder der verbesserten Sachprüfung wählen. Bei der standardmäßigen Sachprüfung führt das malaysische Patentamt eine Recherche und Sachprüfung der Anmeldung durch, wobei Recherchen- und Prüfungsergebnisse aus Australien, dem Vereinigten Königreich, dem Europäischen Patentamt, Japan, Korea und den Vereinigten Staaten für die Erfindung berücksichtigt werden . Eine modifizierte Sachprüfung kann nur eingereicht werden, wenn das Patent in Australien, dem Vereinigten Königreich, dem Europäischen Patentamt, Japan, Korea oder den Vereinigten Staaten erteilt wurde. In der verbesserten Sachprüfung unterliegen Anträge auf Sachprüfung einem vereinfachten Prüfungsverfahren. Prüfen Sie die Neuheit der Anmeldung, die gesetzlich patentierbaren Angelegenheiten und den Grad der Übereinstimmung mit der ausländischen Patentschrift, und die Patentanmeldung, die die Genehmigungsbedingungen erfüllt, kann autorisiert werden.
- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Registrierungsgebühr für die Autorisierung.
- Jahresgebühr: Der Antragsteller muss die Jahresgebühr Jahr für Jahr nach der Autorisierung zahlen. Zahlungsfrist ist das Autorisierungsdatum des Jahres. Die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, aber eine Gebühr von 100 % für verspätete Zahlung ist erforderlich.
10 Jahre, zweimal verlängerbar, jeweils 5 Jahre, bis zu 20 Jahre Schutz.
Wiedereinsetzung in das Prioritätsrecht wegen "Unbeabsichtigung" akzeptiert.
NEIN
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.