- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
- Jahresgebühr: Der Antragsteller muss im 11. bis 15. Jahr und im 16. bis 20. Jahr durch Zahlung der Verlängerungsgebühr zweimal verlängern, und der Zahlungsknoten ist das Autorisierungsdatum des Jahres.
- Neuheitsschonfrist für Erfindungspatentanmeldung in Malaysia
- Welches ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Malaysia?
- Anleitung zur Autorisierung und Jahresgebühr für die Anmeldung eines Gebrauchsmusters in Malaysia
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Malaysia?
- Ist die Gebrauchsmusteranmeldung in Malaysia umwandelbar?
- Ist eine malaysische Erfindungspatentanmeldung für DAS berechtigt?
- Merkmale des malaysischen Patentanmeldungsverfahrens für Erfindungen
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Malaysia für DAS zugelassen?
- Merkmale des Patentanmeldungsverfahrens für Gebrauchsmuster in Malaysia
- Wie lange ist die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Malaysia?