NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja. Der Anmelder kann beantragen, die Patentart von Gebrauchsmuster zu Erfindung zu ändern, bevor die Gebrauchsmusterpatentanmeldung erteilt wird.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder zahlt die Patentankündigungsgebühr und die Jahresgebühr für die ersten fünf Jahre innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr des Antragsdatums zu zahlen.Bei Überfälligkeit der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der Frist aufgeschoben werden, und es muss eine Verzugsgebühr von 50 % verrechnet werden gleichzeitig bezahlt werden.
Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Unbeabsichtigt“ angenommen.
3-5 Jahre
- Ja. Dieselbe Kategorie kann mehrere Designs in einem Design enthalten.
25 Jahre
NEIN
Die Erfindung verliert ihre Neuheit nicht, wenn der Erfinder oder ein Dritter, der relevante Informationen direkt oder indirekt vom Erfinder erhält, die Erfindungsinformationen innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag offenbart.