- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder zahlt die Patentankündigungsgebühr und die Autorisierungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum. Die erste Jahresgebühr sollte innerhalb von 4 Monaten nach der Patenterteilung gezahlt werden. Ist die Jahresgebühr überfällig, kann die Zahlung innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach Fristablauf aufgeschoben werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 50 % zu entrichten ist.
3-5 Jahre
Die Neuheit der Erfindung geht nicht verloren, wenn der Erfinder oder ein Dritter, der relevante Informationen direkt oder indirekt vom Erfinder erhält, die Erfindungsinformationen innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag offenlegt.
Einreichungssprache: Ukrainisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
12-14 Monate
Ukrainisches Institut für geistiges Eigentum
Englisch: Ukrainisches Institut für geistiges Eigentum (UKRPATENT)
Website: Ukrpatent
Ukrainische Gebrauchsmuster-Patentrecherche: Fachdatenbank "Erfindungen (Gebrauchsmuster) in der Ukraine" (uipv.org)
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus unbeabsichtigten Gründen angenommen.
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder zahlt die Patentankündigungsgebühr und die Jahresgebühr für die ersten fünf Jahre innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr des Antragsdatums zu zahlen.Bei Überfälligkeit der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der Frist aufgeschoben werden, und es muss eine Verzugsgebühr von 50 % verrechnet werden gleichzeitig bezahlt werden.
UKRPATENT führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen und die Amtsgebühr entrichten.
NEIN
Ja. Der Anmelder kann beantragen, den Patenttyp von Erfindung zu Gebrauchsmuster zu ändern, bevor die Erfindungspatentanmeldung erteilt wird.