- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten ab Ausstellungsdatum der Zulassungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Sie wird jährlich ab dem Datum der Patentankündigung für 4 Jahre gezahlt, und die Verlängerungsgebühr kann innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden. Wenn Sie nach Fälligkeit nicht zahlen, können Sie die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachholen, müssen jedoch gleichzeitig eine Säumnisgebühr zahlen.
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