Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Ja. Ein Gebrauchsmuster kann jederzeit vor der Genehmigung/Ablehnung in eine Erfindung umgewandelt werden, und die umgewandelte Patentanmeldung hat das gleiche Anmeldedatum wie die ursprüngliche Anmeldung und kann nur einmal umgewandelt werden, und es wird eine Umwandlungsgebühr erhoben.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten ab Ausstellungsdatum der Zulassungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Sie wird jährlich ab dem Datum der Patentankündigung für 4 Jahre gezahlt, und die Verlängerungsgebühr kann innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden. Wenn Sie nach Fälligkeit nicht zahlen, können Sie die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachholen, müssen jedoch gleichzeitig eine Säumnisgebühr zahlen.
1-1,5 Jahre
Ja
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten ab Ausstellungsdatum der Zulassungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Zahlen Sie Jahr für Jahr ab dem fünften Jahr, das Zahlungsdatum der Jahresgebühr für das fünfte Jahr ist der Publikumstag oder internationale Publikumstag des vierten Jahres und so weiter. Gebühren können innerhalb von 3 Monaten vor Fälligkeit gezahlt werden. Wenn der Patentinhaber die Jahresgebühr nicht rechtzeitig bezahlt, wird die Nichtzahlungsmitteilung auf der offiziellen Bekanntmachung veröffentlicht, und die Gebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf bezahlt werden, es muss jedoch eine Gebühr für verspätete Zahlung entrichtet werden gleichzeitig.
IPOPHIL führt formelle und sachliche Prüfungen für Erfindungspatentanmeldungen durch. Nach Abschluss der formalen Prüfung und der Recherche zum Stand der Technik muss der Anmelder innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag in das öffentliche Verfahren eintreten und, wenn keine Einwände bestehen, in das Sachprüfungsverfahren eintreten. Der Antragsteller muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum des Eintritts in die nationale Phase einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Patentanmeldung genehmigt.
Einreichungssprache: Philippinisch/Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Deklaration kleiner Entitäten
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Vergleichsdokumente/Ergebnisse anderer Länder
NEIN