NEIN
IPOM führt eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusterpatentanmeldungen durch und verlangt nur Neuheit und Praktikabilität für Gebrauchsmusterpatentanmeldungen.
Ja. In einer Designanmeldung sind mehrere Designs zulässig, jedoch nicht mehr als 50 Designs.
Mongolisches Amt für geistiges Eigentum
Englisch: Amt für geistiges Eigentum der Mongolei, Abkürzung: IPOM
10 Jahre
Einreichungssprache: Mongolisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
1-1,5 Jahre
7 Jahre
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja. Eine Erfindungspatentanmeldung kann vor der Autorisierung von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster umgewandelt werden, und das Anmeldedatum der ersten Anmeldung ist das Anmeldedatum der umgewandelten Patentanmeldung.