Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Deutsch
Pfad der Pariser Konvention Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine Übersetzung ins Niederländische/Französische/Deutsche
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und Übersetzung Niederländisch/Französisch/Deutsch
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Aussage zur genetischen Ressource
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt.Bei Überfälligkeit der Jahresgebühr kann die Zahlung spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, es wird jedoch eine zusätzliche Säumnisgebühr in Höhe von 12,00 Euro erhoben.
Amt für geistiges Eigentum der belgischen Bundesregierung
Englisch: The Belgian Intellectual Property Office, Abkürzung: IPObel
Website: Geistiges Eigentum | FÖD Wirtschaft (fgov.be)
Patentrecherche für belgische Erfindungen: Suche in der Crossroads Bank for Enterprises (CBE) | CBE Public Search (fgov.be)
Das BOIP führt nur eine formale Prüfung der Designanmeldung durch, einschließlich, ob das Design gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstößt.Nach Abschluss der formalen Prüfung wird die Patentanmeldung genehmigt und veröffentlicht.
NEIN
3 Monate
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
1-2 Jahre
Ja
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.