- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Nach Erteilung des Patents ist die Jahresgebühr ab dem dritten Jahr des Anmeldedatums jährlich zu entrichten, und zwar vor dem letzten Tag des Monats, in dem das Anmeldedatum liegt. Bei Zahlungsverzug kann der Jahresbeitrag aufgeschoben und bis spätestens 6 Monate nach Fälligkeit gezahlt werden, es fallen jedoch zusätzliche Säumniszuschläge an.Der Säumniszuschlag für das 3. bis 10. Jahr beträgt 85,00 Euro und der Säumniszuschlag Die Gebühr für das 11. bis 20. Jahr beträgt 230,00 Euro.
- Was sind die Anforderungen für die belgischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Anleitung zur Zulassung von Geschmacksmustern und Jahresgebühr in Belgien
- Ob eine belgische Industriedesignanmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Neuheitsschonfrist für Patentanmeldung in Belgien
- Was sind die Anforderungen an belgische Industriedesign-Anmeldeunterlagen?
- Wie lange ist die PCT-Frist für die belgische Erfindungspatentanmeldung?
- Beschreibung der belgischen Patentanmeldungsgenehmigung und Jahresgebühr
- Merkmale des belgischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der belgischen Erfindungspatentanmeldung?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Belgien