Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
3 Monate
20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Deutsch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
NEIN
Amt für geistiges Eigentum der belgischen Bundesregierung
Englisch: The Belgian Intellectual Property Office, Abkürzung: IPObel
Website: Geistiges Eigentum | FÖD Wirtschaft (fgov.be)
Patentrecherche für belgische Erfindungen: Suche in der Crossroads Bank for Enterprises (CBE) | CBE Public Search (fgov.be)
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt.Bei Überfälligkeit der Jahresgebühr kann die Zahlung spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, es wird jedoch eine zusätzliche Säumnisgebühr in Höhe von 12,00 Euro erhoben.
NEIN
1-2 Jahre