Ja. Maximal 50 Designs können in einer Patentanmeldung unter demselben Gegenstand enthalten sein.
Die Neuheitsschonfrist kann in folgenden Fällen innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden:
- Offenlegungen durch oder mit Genehmigung des Antragstellers
Wenn die Offenlegung auf einer offiziell abgehaltenen oder anerkannten internationalen Ausstellung erfolgt
Anmelder sollten Offenlegungsdetails einreichen, wenn sie eine Patentanmeldung bei MOIC einreichen.
Die Neuheitsschonfrist kann in folgenden Fällen innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden:
- Offenlegungen durch oder mit Genehmigung des Antragstellers
Wenn die Offenlegung auf einer offiziell abgehaltenen oder anerkannten internationalen Ausstellung erfolgt
Anmelder sollten Offenlegungsdetails einreichen, wenn sie eine Patentanmeldung bei MOIC einreichen.
NEIN
Das MOIC führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Ein Antrag auf Sachprüfung sollte nach Bestehen der formellen Prüfung gestellt werden, und andere nationale Patentämter als Bahrain können für die Prüfung ausgewählt werden.
NEIN
20 Jahre
Ist es möglich, ein kombiniertes Erscheinungsbild für eine Designanmeldung in Bahrain zu beantragen?
Ja. Maximal 50 Designs können in einer Patentanmeldung unter demselben Gegenstand enthalten sein.
2 Jahre
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann auf Antrag des Rechtsinhabers im letzten Jahr der Schutzdauer um 5 Jahre verlängert werden, mit einer Gesamtdauer von 15 Jahren nach der Verlängerung.
4 Jahre