- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum. Die Fälligkeit der Jahresgebühr ist der letzte Tag des Monats, in den das Anmeldedatum fällt. Jahresgebühren können für zwei oder mehr Jahre im Voraus bezahlt werden. Nach Fälligkeit kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, jedoch muss gleichzeitig die Säumnisgebühr entrichtet werden.
NEIN
12 Monate
Einreichungssprache: Spanisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Spanische Übersetzung der Prioritätsbescheinigung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die nationale Phase Perus Änderungen zu Artikel 19/28/34/41
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre spanische Übersetzung
- Certificate of Microbiological Survival und seine spanische Übersetzung
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
20 Jahre
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum. Die Fälligkeit der Jahresgebühr ist der letzte Tag des Monats, in den das Anmeldedatum fällt. Jahresgebühren können für zwei oder mehr Jahre im Voraus bezahlt werden. Nach Fälligkeit kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, jedoch muss gleichzeitig die Säumnisgebühr entrichtet werden.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
2-3 Jahre
Wenn der Erfinder oder sein Auftraggeber, das nationale Amt oder die vom Erfinder direkt oder indirekt erhaltenen Informationen zu einer Offenlegung durch Dritte führen, kann eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden.