- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
- Merkmale des ungarischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Was sind die Anforderungen an Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Ungarn?
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Industriemusteranmeldung in Ungarn?
- Ob eine ungarische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Neuheitsschonfrist für ungarische Erfindungspatentanmeldung
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Ungarn wiederhergestellt werden?
- Kann die Priorität des ungarischen Industriedesigns wiederhergestellt werden?
- Was sind die Anforderungen an die Anmeldeunterlagen für ungarische Erfindungspatente?
- Wie lange ist die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn?
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn