- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
- Neuheitsschonfrist für ungarische Erfindungspatentanmeldung
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn?
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Industriemusteranmeldung in Ungarn?
- Kann das Prioritätsrecht einer ungarischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Autorisierung der ungarischen Gebrauchsmusteranmeldung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Ungarn
- Ob eine ungarische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Was sind die Anforderungen an die Anmeldeunterlagen für ungarische Erfindungspatente?
- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in Ungarn?
- Was sind die Anforderungen an Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Ungarn?