Einreichungssprache: Ungarisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Die Neuheitsschonfrist in Ungarn beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag, wenn eine Offenbarung erfolgt:
- wegen Missbrauchs der Rechte des Antragstellers oder seiner Rechtsvorgänger;
- weil der Anmelder oder der Rechtsvorgänger des Rechtsinhabers die Erfindung auf einer vom ungarischen Amt für geistiges Eigentum ordnungsgemäß anerkannten Ausstellung ausgestellt hat.Neben der Antragsgebühr fallen keine amtlichen Zulassungsgebühren an. Ein eingetragenes Geschmacksmuster in Ungarn ist fünf Jahre ab dem Anmeldetag gültig. Eine Geschmacksmustereintragung kann viermal für einen Zeitraum von fünf Jahren verlängert werden, mit einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren ab dem Anmeldetag. Der Verlängerungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer oder innerhalb der Nachfrist um weitere 6 Monate zu stellen.
Einreichungssprache: Ungarisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Deklaration kleiner Entitäten
- Erfinder Aussage
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument
10 Jahre
NEIN
Das Patenterteilungsverfahren gliedert sich in zwei getrennte Phasen:
- Die erste Stufe ist die formelle Prüfungsphase, von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Veröffentlichung der Patentanmeldung.
- Die zweite Stufe ist die Sachprüfungsphase nach der Veröffentlichung. Wenn die Anmeldung die formalen Anforderungen erfüllt, verwaltet das ungarische Patentamt das Anmeldedatum und führt eine Neuheitsrecherche durch. Der Antrag auf Sachprüfung kann zum Zeitpunkt der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Recherchenberichts im Amtsblatt gestellt werden.
8 Monate
Genehmigungsgebühr: Nach der Entscheidung über die Erteilung des Patents sendet das ungarische Patentamt den Text der Beschreibung, Ansprüche und Zeichnungen an den Anmelder, und der Anmelder hat drei Monate Zeit, um den Text zu bestätigen oder Änderungen vorzuschlagen. Die Zulassungsgebühr ist innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung zu entrichten.
Ja
Einreichungssprache: Ungarisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Prioritätsbeleg/DAS
- Vollmacht
- Deklaration kleiner Entitäten
- Erfinder Aussage
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die nationale US-Phase 19/28/34/41 Änderungen
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Vollmacht
- Deklaration kleiner Entitäten
- Erfinder Aussage
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument