3-6 Monate
3-6 Monate
NEIN
NEIN
Wird die Erfindung vom Anmelder absichtlich oder unabsichtlich offenbart oder erfolgt die Offenbarung mit oder ohne Zustimmung des Anmelders, kann eine 12-monatige Neuheitsschonfrist in Anspruch genommen werden.
Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
15 Jahre
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
20 Jahre
- Zulassungsgebühr: Bezahlen Sie die Zulassungsamtsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids (keine Verlängerung möglich).
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird ab dem ersten Jahr berechnet und sollte innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Genehmigungsbescheids bezahlt werden. Zahlungstermin für nachfolgende Jahresgebühren ist der Tag vor dem Bekanntgabetermin eines jeden Jahres. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann die Zahlung innerhalb der Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, wobei gleichzeitig der Säumniszuschlag zu entrichten ist.
NEIN