Merkmale des australischen Patentanmeldungsverfahrens für Erfindungen

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IP Australia führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Erfindungen durch. Patentanmelder müssen innerhalb von 5 Jahren ab dem Anmeldetag oder innerhalb von 2 Monaten nach der offiziellen Benachrichtigung über die Einreichung eines Prüfungsantrags (je nachdem, was früher abläuft) einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Treten bei der Prüfung Probleme auf, hat der Patentanmelder 12 Monate Zeit, diese zu beheben, können die Mängel nicht behoben werden, wird die Patentanmeldung ungültig. Erfolgt innerhalb der 3-monatigen Einspruchsfrist kein Einspruch, wird der Patentanmeldung stattgegeben.

专利申请流程

  • Einreichungssprache: Englisch

    Notwendige Dokumente:

    1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
    2. Eine kurze Beschreibung

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

    1. Prioritätsbeleg/DAS
    2. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    3. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • NEIN

    • Anmeldung: 2 Wochen.
    • Zertifizierung: 4 Monate.
  • 4-5 Jahre

  • Einreichungssprache: Englisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    3. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    4. Prioritätsbeleg/DAS
    5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    7. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    8. Aussage des Übersetzers

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die australische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    6. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    9. Aussage des Übersetzers
    • Autorisierungsgebühr: sollte innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Autorisierungsbescheids bezahlt werden
    • Jahresgebühr: Ab dem 5. Jahr nach dem Anmeldetag ist die Jahresgebühr vor dem Anmeldetag eines jeden Jahres zu entrichten. Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann die Zahlung auf eine Nachfrist von 6 Monaten verschoben werden, es wird jedoch jeden Monat eine Gebühr von AUD 100,00 für verspätete Zahlung fällig
  • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

  • In Australien ist der Erwerb von Patentanmeldungen für Designs in zwei Teile gegliedert: Registrierung und Zertifizierung. Beides ist Voraussetzung für die rechtliche Ausübung von Designrechten. Nach der 8-wöchigen vorläufigen Überprüfung des Designs durch IP Australia erhält das Designpatent ein Patentzertifikat.Wenn Sie das Designpatentrecht ausüben möchten, müssen Sie 13 Wochen der Überprüfung und Antwort von IP Australia durchlaufen, und Sie werden danach zertifiziert Vorbeigehen.

  • Ja

  • IP Australia führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Erfindungen durch. Patentanmelder müssen innerhalb von 5 Jahren ab dem Anmeldetag oder innerhalb von 2 Monaten nach der offiziellen Benachrichtigung über die Einreichung eines Prüfungsantrags (je nachdem, was früher abläuft) einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Treten bei der Prüfung Probleme auf, hat der Patentanmelder 12 Monate Zeit, diese zu beheben, können die Mängel nicht behoben werden, wird die Patentanmeldung ungültig. Erfolgt innerhalb der 3-monatigen Einspruchsfrist kein Einspruch, wird der Patentanmeldung stattgegeben.