Autorisierungsgebühr: Keine
Jahresgebühr: Der Antragsteller hat die begonnenen und alle fälligen Jahresgebühren innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Zulassung zu zahlen. Die Jahresgebühr wird jedes Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum berechnet und gezahlt und ist jedes Jahr vor dem Antragsdatum zu zahlen.
Anmelder müssen dem indischen Patentamt vor dem 31. März eines jeden Jahres einen Bericht über die Arbeit des erteilten Patents vorlegen, in dem der Status der kommerziellen Arbeit des Patents im Vorjahr angegeben ist.
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