Die DGIP führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder sollte innerhalb von 36 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag einen Antrag auf Sachprüfung stellen.
NEIN
Die DGIP führt formelle und sachliche Prüfungen von Gebrauchsmusteranmeldungen durch.
NEIN
NEIN
20 Jahre
NEIN
6 Monate
10 Jahre
2-4 Jahre
NEIN