Die DGIP führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder sollte innerhalb von 36 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag einen Antrag auf Sachprüfung stellen.
NEIN
6 Monate
2-4 Jahre
NEIN
NEIN
Ja. Ein oder mehrere Designs können in derselben Kategorie enthalten sein.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Einreichungssprache: Indonesisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und ihre indonesische Übersetzung
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine indonesische Übersetzung
- Vollmacht
- Deklaration kleiner Entitäten
- Erfinder Aussage
- Prioritätsbescheinigung und ihre indonesische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Nachweis, ob der Antragsteller eine Bildungseinrichtung oder eine staatliche F&E-Einrichtung ist
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die indonesische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und ihre indonesische Übersetzung
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine indonesische Übersetzung
- Vollmacht
- Deklaration kleiner Entitäten
- Erfinder Aussage
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Nachweis, ob der Antragsteller eine Bildungseinrichtung oder eine staatliche F&E-Einrichtung ist
NEIN