- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt, wobei die überfällige Jahresgebühr innerhalb einer Nachfrist von bis zu sechs Monaten nach Fälligkeit gezahlt werden kann, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig. Zahlen Sie innerhalb der ersten 3 Monate der Nachfrist ohne Verzugsgebühren.
- Merkmale des österreichischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Wie lange dauert es, bis eine österreichische Erfindungspatentanmeldung erteilt wird?
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Ob die österreichische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Wie lange ist die Anmeldefrist für Geschmacksmuster in Österreich?
- Wie lange ist die PCT-Frist für die österreichische Erfindungspatentanmeldung?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich DAS-fähig?
- Wer ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich umwandelbar?
- Anleitung zur Zulassung der Gebrauchsmusteranmeldung und Jahresgebühr in Österreich