Erfinder haben eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten nach Offenlegung (einschließlich Verkauf).
Ja. Innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Anmeldung oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Eingangs des Ablehnungsbescheids kann die Art des Patents auf Antrag des Anmelders von Geschmacksmuster auf Erfindung/Gebrauchsmuster geändert werden.
Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.
5-7 Monate
25 Jahre
3-6 Monate
Ja.
- Innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Gebrauchsmuster auf Erfindung geändert werden
- Gebrauchsmuster können jederzeit in Geschmacksmuster umgewandelt werden
Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.
10 Jahre
Japanisches Patentamt
Englisch: Japanisches Patentamt, Abkürzung: JPO
Website: Japanisches Patentamt (jpo.go.jp)
Suche nach Patenten für japanische Gebrauchsmuster: Japanische Plattform für Patentinformationen|J-PlatPat [JPP] (inpit.go.jp)
1-2 Jahre
Erfinder haben eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten nach Offenlegung (einschließlich Verkauf).
Ja