Wie lange dauert es, ein Industriedesign in den Vereinigten Staaten zu genehmigen?

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1-1,5 Jahre

专利申请流程

    • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Zulassungsregistrierungsgebühr 3 Monate nach Erhalt des Zulassungsbescheids.
    • Jahresgebühr: Keine.
  • Das USPTO führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch, und die sachliche Prüfung beginnt automatisch.Der Anmelder muss keinen separaten Antrag auf sachliche Prüfung stellen und kann nur einen Anspruch einreichen. Der Anmelder ist verpflichtet, durch das Information Disclosure Statement (IDS) Einzelheiten zu Informationen offenzulegen, die sich auf die Patentierbarkeit des Designs auswirken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stand der Technik, Veröffentlichungen, Verkaufsunterlagen usw. Diese Verpflichtung erstreckt sich bis zur Bekanntgabe der Patenterteilung oder der Zurücknahme der Patentanmeldung. Das Versäumnis, bedeutenden Stand der Technik offenzulegen, kann dazu führen, dass der Patentinhaber das zugrunde liegende Patent nicht durchsetzen kann.

    • Es wird keine Amtsgebühr erhoben, wenn der IDS innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag oder vor Ausstellung des ersten Amtsbescheids eingereicht wird.
    • Zusätzliche Amtsgebühren werden fällig, wenn die im IDS angeführten Angaben drei Monate vor Einreichung des IDS in einer ausländischen Patentanmeldung erschienen sind oder der Anmelder oder sein Vertreter die Erfindung vor drei Monaten fertiggestellt haben.
  • NEIN

  • Ja

    • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Ja. Wenn das Erscheinungsbild der Designs, die dasselbe Designkonzept verkörpern, ähnlich ist, kann das kombinierte Design in einer Designanmeldung eingereicht werden.

  • Das USPTO führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, der Bewerber muss keinen gesonderten Sachprüfungsantrag stellen. Der Anmelder ist verpflichtet, durch das Information Disclosure Statement (IDS) Angaben zu Informationen zu machen, die sich auf die Patentierbarkeit der Erfindung auswirken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stand der Technik, Veröffentlichungen, Verkaufsunterlagen usw. Diese Verpflichtung erstreckt sich bis zur Bekanntgabe der Patenterteilung oder der Zurücknahme der Patentanmeldung. Das Versäumnis, bedeutenden Stand der Technik offenzulegen, kann dazu führen, dass der Patentinhaber das zugrunde liegende Patent nicht durchsetzen kann.

    • Es wird keine Amtsgebühr erhoben, wenn der IDS innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag oder vor Ausstellung des ersten Amtsbescheids eingereicht wird.
    • Eine zusätzliche Amtsgebühr wird fällig, wenn die im IDS angeführten Informationen drei Monate vor Einreichung des IDS in einer ausländischen Patentanmeldung erschienen sind oder der Anmelder oder sein Vertreter die Erfindung vor drei Monaten fertiggestellt haben
  • 1-1,5 Jahre

    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Wenn die Offenbarung vom Erfinder verursacht wurde oder die Informationsquelle des Offenlegenden der Erfinder ist oder wenn die Offenbarung nach der Offenbarung durch den oben genannten Gegenstand erneut erfolgt, genießt das Patent eine Neuheitsschonfrist innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/ Prioritätsdatum.