Das DKPTO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Dänische Patentanmeldungen können auf Englisch eingereicht und geprüft werden, aber wenn das Patent erteilt wird, müssen die Ansprüche ins Dänische übersetzt werden. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ein Antrag auf Sachprüfung durch den Antragsteller ist nicht erforderlich. DKPOT führt eine Neuheitsrecherche und Patentierbarkeitsprüfung durch, und der Anmelder erhält den ersten Recherchenbericht innerhalb von 6 bis 7 Monaten ab dem Datum der Anmeldung. Die Patentanmeldung wird in ca. 1-3 Jahren nach Erfüllung der Erteilungsbedingungen erteilt.
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Dänemark
- Ist eine dänische Gebrauchsmusteranmeldung DAS-fähig?
- Merkmale des dänischen Patentanmeldungsverfahrens für Erfindungen
- Was sind die Anforderungen für dänische Industriedesign-Anmeldeunterlagen?
- Ob die dänische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Autorisierung der dänischen Gebrauchsmusteranmeldung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Beschreibung der dänischen Genehmigung für gewerbliche Muster und der Jahresgebühren
- Ob die dänische Industriedesign-Anmeldung DAS sein kann
- Was sind die Anforderungen für die dänischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Ob eine dänische Industriedesignanmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann