- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Rumänien
- Was sind die Anforderungen an Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Rumänien?
- Ist eine rumänische Industriedesign-Anmeldung für DAS zugelassen?
- Ist eine rumänische Erfindungspatentanmeldung für DAS geeignet?
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Rumänien wiederhergestellt werden?
- Ob eine rumänische Industriedesignanmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Rumänien
- Wie lange dauert es, bis eine rumänische Erfindungspatentanmeldung erteilt wird?
- Ob die rumänische Erfindungspatentanmeldung typkonvertiert werden kann
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Rumänien?