Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Einreichungssprache: Rumänisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesignbild (sechs Ansichten) (.gif)
- Aussage über Neuheit
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
*Rumänische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden
20 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Der anfängliche Schutz beträgt 10 Jahre und kann nach Ablauf 4 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
6 Monate
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Einreichungssprache: Rumänisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Vollmacht
*Rumänische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die deutsche nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Vollmacht im Original
*Rumänische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden
NEIN
- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller muss innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Bekanntgabe der Patentautorisierungsentscheidung zahlen und gleichzeitig die Jahresgebühr zum Zeitpunkt der Autorisierung entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird ab dem dritten Jahr nach Antragstellung jährlich gezahlt, wobei die überfällige Jahresgebühr innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden kann und gleichzeitig eine Säumnisgebühr in Höhe von 0,5 Euro zu entrichten ist .