20 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Der anfängliche Schutz beträgt 6 Jahre und kann nach Ablauf zweimal verlängert werden, und der maximale Schutz kann 10 Jahre betragen.
Der anfängliche Schutz beträgt 10 Jahre und kann nach Ablauf 4 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Einreichungssprache: Rumänisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Vollmacht
*Rumänische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die deutsche nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Vollmacht im Original
*Rumänische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden
4-5 Monate
OSIM führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. OSIM erstellt innerhalb von 6 Monaten ab dem Einreichungsdatum einen Recherchenbericht und fügt relevante Dokumente zum Stand der Technik im Zusammenhang mit der Neuheit bei. Der Anmelder kann die Patentanmeldung innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Recherchenberichts ändern. Der Recherchenbericht kann zum Zeitpunkt der Erteilung oder nach Erteilung auf Antrag des Anmelders/Dritten veröffentlicht werden.
NEIN
NEIN