10 Jahre
Die Anmeldung verliert nicht an Neuheit, wenn sie innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag durch den Anmelder, Erfinder, Vertreter oder einen Dritten oder eine staatliche Stelle, die Informationen von den oben genannten Personen erhalten hat, offenbart wird.
Die Anmeldung verliert nicht an Neuheit, wenn sie innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag durch den Anmelder, Erfinder, Vertreter oder einen Dritten oder eine staatliche Stelle, die von den oben genannten Personen Informationen erhalten hat, offenbart wird.
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
10 Jahre
Ja
Ein Antrag auf Sachprüfung einer kolumbianischen PCT-Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung gestellt werden. Anmeldungen können über den Patent Prosecution Highway beschleunigt werden.