Die Anmeldung verliert nicht an Neuheit, wenn sie innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag durch den Anmelder, Erfinder, Vertreter oder einen Dritten oder eine staatliche Stelle, die Informationen von den oben genannten Personen erhalten hat, offenbart wird.
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- Neuheitsschonfrist für kolumbianische Gebrauchsmusteranmeldungen
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